Konsultation zur 12. GWB-Novelle
- Immo Schuler
- 15. Nov. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Die 11. GWB-Novelle tritt gerade in Kraft, da beginnt schon die Konsultation zur 12. GWB-Novelle
Das Jahr 2023 hatte kartellrechtlich einiges zu bieten. Am 7. November 2023 trat die 11. GWB-Novelle in Kraft. Einen Tag zuvor startete das BMWK eine Konsultation für die 12. GWB-Novelle.
Zeit für einen rückblickenden Ausblick.
11. GWB-Novelle
Die 11. GWB-Novelle führte zu einigen Verschärfung im Kartellrecht.
Eingriffsmöglichkeiten nach Sektor-untersuchungen. Waren Sektor-untersuchungen bisher ohne Konsequenzen, kann das Bundeskartellamt nun bei Sektor-untersuchungen Abhilfemaßnahmen bei einer festgestellten erheblichen und fortwährenden Störung des Wettbewerbs ergreifen, d.h. unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Kartellrechtsverstoßes Abhilfe-maßnahmen, wie z.B. die Gewährung des Zugangs zu Daten oder die Verpflichtung zur Etablierung diskriminierungsfreier Normen und Standards, sind in § 32f Abs. 3 GWB aufgeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sektoruntersuchungen zudem dazu führen, dass Zusammenschlüsse auch unterhalb der Umsatzschwellen des § 35 GWB anmeldpflichtig sind.
Erleichterung der Vorteilsab-schöpfung bei Kartellrechtsver-stößen. Spielte die Vorteilsabschöpfung im deutschen Kartellrecht bisher keine Rolle, so wurde dies durch die in § 34 Abs. 4 GWB aufgenommene doppelte Vermutungsregelung geändert. Es wird vermutet, dass (i) ein Kartellrechtsverstoß zu einem wirtschaftlichen Vorteil führt und dass (ii) dieser Vorteil mindestens 1% der tatbefangenen Inlandsumsätze beträgt. Die Vermutung soll dann nicht gelten, wenn die Erlangung eines Vorteils aufgrund der besonderen Natur des Verstoßes ausgeschlossen ist und dann widerlegbar sein, wenn nachgewiesen wird, dass kein konzernweiter Gewinn in diese Höhe erzielt wurde.
Verfahrensvorschriften zur Durch-setzung des DMA. Nur die Europäische Kommission kann einen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) feststellen. Das Bundeskartellamt kann jedoch selbst Untersuchungen bei möglichen Verstößen eines Gatekeepers gegen die Vorgaben des DMA durchführen (§ 32g GWB). Zudem wurden die Vorschriften zur Durchsetzung privater kartellrechtlicher Schadensersatzansprüchen auf Verstöße gegen den DMA erweitert. Zur privaten Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen den DMA sei das von Henner Schlaefke und mir verfasste Kapitel "DMA als Gegenstand von Private Enforcement" im Buch "Das Neue Recht der digitalen Märkte" ans Herz gelegt.
12. GWB-Novelle
Die 12. GWB-Novelle könnte Änderungen u.a. bei folgenden Themen mit sich bringen:
Fusionskontrolle. Nachjustierung der formellen Eingriffsschwellen und des materiellen Prüfungsmaßstabs.
Verbraucherschutz. Mögliche Befugnis des Kartellrechts erhebliche, dauerhafte und wiederholte Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht abzustellen.
Nachhaltigkeit. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Bewertung (und Freistellung) eines Kartellrechtsverstoßes.
15. November 2023
Immo Schuler, LL.M. (UNC)
Immo Schuler berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.
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