Abgrenzung des relevanten Marktes
- Immo Schuler
- 27. Feb. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Okt. 2024
Am 8. Februar hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes veröffentlicht
Seit der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Jahr 1997 hat sich die Wirtschaft, die Technologie und auch der Wettbewerb enorm verändert und weiterentwickelt. Mit der überarbeiteten Bekanntmachung zur Marktabgrenzung versucht die Europäische Kommission mit digitalen Märkten, Innovationsmärkten und der Globalisierung Schritt zu halten.
Einleitung
Im Kartellrecht spielt die Marktabgrenzung eine zentrale Rolle. Sie dient dazu, den relevanten Markt zu definieren, auf dem Unternehmen tätig sind und miteinander konkurrieren. Dies ist wichtig bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in Kartellfällen und hilft den Wettbewerbsbehörden zu beurteilen, ob Fusionen, Übernahmen oder bestimmte Geschäftspraktiken den Wettbewerb einschränken oder den Markt beherrschen könnten.Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung des weltweiten Handels hat die Europäische Kommission im Februar dieses Jahres eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes[1] herausgegeben. Ziel der Bekanntmachung ist, den Unternehmen mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Beurteilung des Wettbewerbsrechts zu verschaffen.
Neuerungen
Unter anderem äußert sich die Europäische Kommission darin zu folgenden Punkten:
Anerkennung nichtpreislicher Parameter wie Innovation, Qualität sowie Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. Zum Beispiel können sog. Pipeline-Produkte, abhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck, Teil eines bestehenden relevanten Marktes sein.
Bei mehrseitigen Plattformen (wie z.B. Amazon oder Facebook) kann die Europäische Kommission entweder einen sachlich relevanten Markt für sämtliche von einer Plattform angebotenen Produkte abgrenzen, oder sie kann für die auf jeder Seite der Plattform angebotenen Produkte getrennte sachlich relevante Märkte abgrenzen.
Strukturelle Marktveränderungen (z.B. technologische oder regulatorische Veränderungen) können von der Europäische Kommission bei Marktabgrenzung berücksichtig werden, wenn es zuverlässige Anhaltspunkte dafür gibt, dass die erwarteten strukturellen Veränderungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit stattfinden werden.
27. Februar 2024
Immo Schuler, LL.M. (UNC)
Immo Schuler berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.
![]() T: +49 89 24 58 03 42 M: +49 176 22 64 44 10
SchulerLaw | Katzbachstraße 26 | 81476 München
|
[1] Mitteilung der Kommission, Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union.
Comments